Vertragsprüfung: Sind Ihre Verträge noch auf dem neuesten Stand?
Das Recht unterliegt einem ständigen Wandel. Neue Gesetze und Verordnungen (z.B. der EU) werden beschlossen, alte geändert oder aufgehoben. Die Rechtsprechung ist ebenfalls laufend im Fluss und passt die Auslegung der Gesetze den geänderten gesellschaftlichen Verhältnissen an. Tarifverträge ändern sich zum Teil jährlich oder werden allgemeinverbindlich erklärt. Und nicht zuletzt ist auch die Praxis der Finanzbehörden in Bewegung.
Diese Dynamik hat Auswirkungen auf die Wirksamkeit der Regelungen in unseren Verträgen und Erklärungen sowie oft auch steuerliche Konsequenzen. So mancher denkt, dass das, was einmal vereinbart und in einer Urkunde niedergelegt wurde, bis zum Ende des Vertragsverhältnisses uneingeschränkt gültig ist. Allein schon das sich ständig zugunsten von Verbrauchern weiterentwickelnde AGB-Recht, das übrigens auch für Formulararbeitsverträge gilt, zeigt deutlich, dass man sich eben nicht immer auf das was man einmal „schwarz auf weiß“ besitzt verlassen kann. Das, was damals richtig war, kann heute ohne aktualisierende rechtliche und steuerliche Überarbeitung teure Folgen haben.
Unsere langjährige Tätigkeit für Unternehmen hat gezeigt, dass häufig Handlungsbedarf besteht. Gesellschaftsverträge, Geschäftsführerverträge, Miet- und Pachtverträge, Arbeitsverträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Auftragsformulare, aber auch Testament, Erbverträge und Vorsorgevollmachten (einschließlich Betreuungsverfügung und Patientenverfügung) sollten in regelmäßigen Abständen durch Anwalt und Steuerberater auf ihre rechtliche und tatsächliche Aktualität überprüft werden.
Soweit Sie es wünschen, nehmen wir auch gern Kontakt zu Ihrem Steuerberater auf oder legen Ihre Unterlagen der mit uns kooperierenden Steuerkanzlei zur steuerrechtlichen Überprüfung vor. Diese ist so wie wir gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet und genießt seit vielen Jahren unser Vertrauen.